Title: Ludwig Boltzmann Gesellschaft

Überblick

Der LBG Ethics and Diversity Hub ist eine interdisziplinäre Plattform, die Fachwissen zu Forschungsethik und Integrity sowie Diversity, Equity and Inclusion aus der gesamten Organisation zusammenbringt.

Auf dieser Seite

Als offenes und inklusives Forum beherbergt der Hub die LBG Ethikkommission, bietet Beratung, Unterstützung und Konsultation zu allen Fragen von Ethik und Diversität, und entwickelt Standards und Richtlinien in diesen Bereichen in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Der Hub steht LBG-internen und externen Forschenden und Praktiker:innen offen, die in diesen Bereichen aktiv werden wollen.

LBG Ethikkommission

Die LBG Ethikkommission bietet formale ethische Begutachtung für nicht-biomedizinische Forschungsvorhaben mit menschlichen Teilnehmenden an. Mit Kernkompetenzen in den Sozialwissenschaften und angewandter Ethik greift sie auf ein Netzwerk interner und externer Fachexpert:innen zurück, um eine breite Palette von Themen in konventioneller und partizipativer Forschung abdecken zu können. Die Kommission besteht seit zwei Jahren und wurde 2024 für externe Antragsteller:innen geöffnet.

Die LBG Ethikkommission ist internationalen Grundsätzen und Standards der Forschungsethik verpflichtet einschließlich

Begutachtung durch die Kommission steht offen:

LBG Forschenden deren Projekte KEINER gesetzlichen Begutachtungspflicht durch eine klinische/biomedizinische Ethikkommission unterliegen und die diese auf freiwilliger Basis begutachten lassen wollen.

Finden Sie heraus, ob ihr Projekt einer gesetzlichen Begutachtungspflicht unterliegt.

Warum freiwillige ethische Begutachtung in Anspruch nehmen?

Forschende anderer Institutionen innerhalb und außerhalb Österreichs, welche

  1. keinen Zugang zu einer Ethikkommission an ihrer eigenen Institution haben, oder deren eigene Kommission sich als nicht zuständig erklärt
  2. nicht durch gesetzliche Bestimmungen ihres Landes verpflichtet sind, ihr Projekt dort begutachten zu lassen

Beide Gruppen werden gebeten, vor einem Antrag mit ihrer Forschungsstätte (für LBIs: affiliierte Universität) abzuklären, dass diese keinen Anspruch auf eine eigene Begutachtung erhebt, und wo immer möglich einen schriftlichen Nachweis darüber ihrem Antrag beizulegen.

Antragsstellung

Das Antragsformular gibt es hier zum Download. Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular mitsamt aller relevanten Dokumentation (Consent Formulare, Teilnehmendeninformation, Studienprotokoll, Fragebögen…) unter erp@yot.np.ng ein.

Wie funktioniert der Begutachtungsprozess?

Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen kontaktieren Sie uns bitte unter der obengenannten Emailadresse.

Beratung und Support

Der Hub berät und unterstützt in den folgenden Bereichen:

Forschungsethik: wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung aller ethischen Aspekte ihres Forschungsvorhabens, in allen Stadien des Projektzyklus: Forschungsdesign, Methodologie, ethische Begutachtung, Datensammlung und -auswertung, und Dissemination. Egal ob Sie planen, sich um eine Förderung zu bewerben oder einfach sichergehen wollen, dass Ihr Projekt höchsten ethischen Standards entspricht, wir beantworten gerne alle kleinen und größeren Fragen. Nützliche Templates für Consent Formulare und vieles mehr gibt es hier.

Ethik in der partizipativen Forschung: In Zusammenarbeit mit Expert:innen des LBG OIS Centers bieten wir maßgeschneiderte Beratung zu ethischen Aspekten partizipativer Forschung, Citizen Science und PPIE.

Research Integrity: gute wissenschaftliche Praxis schließt auch Fragen der wissenschaftlichen Integrität mit ein, wie beispielsweise Ethik im Publikationsprozess, Interessenskonflikte oder mögliche Foreign Interference. Unsere Expertise beruft sich auf die Richtlinien des Committee for Publication Ethics (COPE) und Mitglieder des Hub sind aktiv in aktuelle Debatten um Umgang mit zurückgezogenen Studien, KI in der wissenschaftlichen Forschung und Publikation, und Verhaltensnormen in der wissenschaftlichen Community eingebunden.

Diversity, Equity and Inclusion: wir beraten zu Entwicklung und Umsetzung von Diversitätsinitiativen sowohl in Forschungseinrichtungen und Teams als auch innerhalb spezifischer Forschungsprojekte. Neben der Gleichstellung der Geschlechter hat unser Team Expertise in konventioneller und partizipativer Forschung mit vulnerablen Gruppen, Barrierefreiheit, kulturell sensibler Forschung und Neurodiversität.

Stellen Sie ihre Fragen einfach per email an rguvpfuho@yot.np.ng oder vereinbaren Sie eine online Konsultation mit einem:r unserer Expert:innen.

Forschung und Entwicklung

Der Hub ist aktiv in die Entwicklung von Policies, Standards und Richtlinien in unseren Expertisebereichen involviert.

Während wir einerseits die Entwicklung interner Policies für die LBG vorantreiben, sind wir auch an internationalen Kollaborationen zur Entwicklung  ethischer Standards für partizipative Forschung beteiligt und tragen zu angewandter Forschung im Bereich gesundheitlicher Ungerechtigkeit sowie Ethik im Gesundheits- und Sozialwesen bei. Unsere Mitglieder sind aktive Forschende in diesen Bereichen und partizipieren in internationalen Forschungsnetzwerken, nehmen an nationalen und internationalen Kongressen teil, und publizieren in peer-reviewten Fachzeitschriften zu Ethik, Diversität und Inklusion.

Kontakt

Interessiert an weiteren Informationen oder Möglichkeiten zur Mitwirkung? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage: rguvpfuho@yot.np.ng

Team:

Mag. Steph Grohmann MSc PhD

Senior Program Manager Ethics

Hub Lead, Head of LBG REC

fgrcu.tebuznaa@yot.np.ng

Steph Grohmann ist Medizinanthropologin mit einem Hintergrund in sozialer Arbeit, die am Goldsmiths College, University of London, promoviert hat. Sie hat über ein Jahrzehnt Erfahrung in der Forschung zu gesundheitlicher Ungerechtigkeit, der Anthropologie der Ethik, sowie angewandter Ethik im Gesundheits- und Sozialwesen und hat ein weites Spektrum postgradualer Lehrveranstaltungen in qualitativen Methoden und Forschungsethik für verschiedene gesundheitsbezogene Bereiche abgehalten. Vor ihrer Arbeit bei der LBG war sie an den Universitäten London, Oxford und Edinburgh tätig.

Adis Šerifović BA MA

Project Manager Inclusion OIS Center

nqvf.frevsbivp@yot.np.ng

Adis Šerifović ist Projektmanager für Diversity, Equity and Inclusion am OIS Center [link] und zugleich PhD-Student der Angewandten Medizinischen Wissenschaften an der Medizinischen Universität Wien. Neben einem Studium der Sozialen Arbeit hat er langjährige Erfahrung in der partizipativen Forschung mit einem speziellen Fokus auf der Einbindung vulnerabler und marginalisierter Gruppen. Seine Doktorarbeit widmet sich der Konzeptualisierung von Gesundheitskompetenz („Health Literacy“) und deren Auslegung in unterversorgten Bevölkerungsgruppen.

FAQ

  • Unterliegt mein Projekt einer gesetzlichen Begutachtungspflicht?

    Laut dem österreichischen Wissenschaftsministerium muss Forschung, welche „die klinischen Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Anwendung neuer medizinischer Methoden und die angewandte medizinische Forschung am Menschen“ betrifft, von einer biomedizinischen Ethikkommission begutachtet werden, wie in § 8c Kranken- und Kuranstaltengesetz des Bundes (KAKuG) and § 30 Universitätsgesetz 2002 (UG) geregelt. Diese Art Ethikkommission findet sich zumeist an Universitäten oder Forschungskrankenanstalten, in einigen Fällen existieren auch regionale Gremien wie eine Landesethikkommission.

    Wenn Ihr Forschungsvorhaben daher unter die biomedizinische Forschung fällt (beispielsweise eine klinische Studie oder jedwede Art medizinischer Intervention, Technologie oder Behandlungsform) muss es per Gesetz von einer Ethikkommission begutachtet werden. Falls Sie unsicher sind welche Kommission für Sie zuständig ist können wir bei der Abklärung behilflich sein.

    Fällt Ihr Projekt in den Bereich der Gesundheitsforschung aber nicht unter biomedizinische Forschung (wie beispielsweise eine Patient:innenbefragung oder Interviewstudie, Beobachtungen in Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens, oder qualitative Teilstudien innerhalb der klinischen Forschung) unterliegen diese in der Regel keiner gesetzlichen Begutachtungspflicht. Dasselbe gilt auch für sozialwissenschaftliche Studien oder empirische Forschung in den Geisteswissenschaften.

    Da jedoch Forschung mit/an Menschen (insbesondere bei vulnerablen Populationen) niemals komplett ohne Risiko ist, empfehlen sowohl das Wissenschaftsministerium als auch wir, eine freiwillige ethische Begutachtung in Erwägung zu ziehen.

  • Was spricht für eine freiwillige ethische Begutachtung?

    Die gesetzliche Verpflichtung, biomedizinische Forschung mit menschlichen Teilnehmenden von einer Ethikkommission überprüfen zu lassen, ist ein Mindeststandard, um sicherzustellen, dass die Gesundheit, Sicherheit und Würde der Forschungsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden und dass obligatorische internationale Standards ethischer Forschungspraxis wie Aufklärung und Respekt vor Personen eingehalten werden. Diese Standards wurden als Reaktion auf historische Menschenrechtsverletzungen insbesondere in (aber nicht beschränkt auf) medizinischer Forschung formuliert und sind in einer Reihe von Dokumenten kodifiziert, wie zum Beispiel:

    Der Nürnberger Kodex

    Die Deklaration von Helsinki

    Der Belmont Report

    Die nicht-biomedizinische Forschung wird oft als weniger risikoreich für menschliche Teilnehmende angesehen. In Österreich ist daher die ethische Begutachtung in den Sozialwissenschaften, der Rechtswissenschaft und den Geisteswissenschaften freiwillig. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht-biomedizinische Forschung völlig risikofrei ist.

    Insbesondere Forschung zu sensiblen Themen wie psychischer und physischer Krankheit, politischer Verfolgung oder sozialer Benachteiligung kann bei den Teilnehmenden erhebliche Belastung hervorrufen und in manchen Fällen auch schwerwiegenden Schaden anrichten. Dies trifft insbesondere auf vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Minderjährige, Patienten oder inhaftierte Personen zu.

    Jedoch tragen auch Forschende Risiken, wenn sie ethische Aspekte der Forschung vernachlässigen: zum Beispiel kann das Fehlen von Dokumentation zu Informed Consent dazu führen, dass eine Studie keine Finanzierung erhält oder nicht in einem führenden internationalen Journal veröffentlicht werden kann. In Extremfällen kann sie sogar zur Folge haben dass eine Studie zurückgezogen (retracted) werden muss.

    Darüber hinaus umfasst gute wissenschaftliche Praxis auch Gewissenhaftigkeit in Bezug auf Machtunterschiede im Forschungsprozess, Fragen der Vertraulichkeit und/oder Attribution von Forschungsergebnissen, angemessene Vergütung, transparente Beschwerdeverfahren und vieles mehr.

    Daher schreiben führende internationale Forschungseinrichtungen in der Regel eine verpflichtende interne Überprüfung durch eine Ethikkommission vor. Während dies in Österreich (noch) nicht überall der Fall ist, wächst auch hier das Bewusstsein, dass auch wenn ethische Aufsicht freiwillig ist, dies nicht einfach „optional“ bedeutet.

  • Wie funktioniert die Begutachtung durch die LBG Ethikkommission?

    Zunächst empfehlen wir uns unter rguvpfuho@yot.np.ng zu kontaktieren um Ihr Forschungsvorhaben zu besprechen und etwaige Fragen zum Antrag abzuklären. Wenn Sie sicher sind, dass sie alle notwendigen Informationen haben, laden Sie bitte das Antragsformular herunter (in English).

    Wenn Sie alle relevanten Abschnitte ausgefüllt haben reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular mitsamt aller relevanten Dokumentation (Consent Formulare, Teilnehmendeninformation, Studienprotokoll, Fragebögen…) unter erp@yot.np.ng ein.

    Sobald Ihr Antrag bei uns eingeht wird er von einem oder mehreren Mitgliedern der Kommission begutachtet, abhängig vom Forschungsfeld sowie dem Grad der mit dem Projekt verbundenen ethischen Risiken (z.B.: ist Teilnahme von Minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Personen geplant, besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Fragestellungen eine erhöhte Belastung hervorrufen, etc.). Bei Bedarf kann das REC die Meinung eines:r Fachexpert:in aus der LBG einholen, um spezifische Aspekte der Forschung zu erörtern.

    Der Begutachtungszeitraum beträgt in der Regel zwei Wochen. Bei komplexeren Forschungsvorhaben, bzw. dort wo umfassende Änderungen notwendig sind, kann sich dieser Zeitraum entsprechend verlängern.

    Die Begutachtung hat drei mögliche Ergebnisse:

    1) Die Kommission gibt einen positives Gutachten ab: Das Projekt wurde als ethisch unbedenklich eingestuft.

    2) Die Kommission fordert Änderungen oder Ergänzungen an: Das Projekt wurde als grundsätzlich ethisch unbedenklich befunden, erfordert jedoch bestimmte Änderungen/zusätzliche Dokumentation, um eine positives Gutachten ausstellen zu können. In diesem Fall können Sie eine überarbeitete Bewerbung einreichen, sobald Sie dazu in der Lage sind.

    3) Die Kommission gibt ein negatives Gutachten ab: Das Projekt weist grundlegende ethische Mängel auf, die durch Änderungen oder Ergänzungen nicht behoben werden können.

    Sobald Ihr Projekt eine positives Gutachten erhalten hat, wird Ihnen ein Schreiben ausgestellt, in dem dieses bestätigt wird. Dieses können Sie als Nachweis der Begutachtung für Förderanträge oder zu Veröffentlichungszwecken verwenden..

    Bitte beachten Sie, dass die Kommission nur Gutachten, d.h. wissenschaftliche Fachmeinungen abgibt. Sie stellen keine rechtliche oder medizinische Beratung dar und implizieren keinerlei Handlungsanweisung oder Anordnung. LBG-Mitarbeiter:innen, die ein Gutachten der Kommission erhalten haben wird geraten, dessen Implikationen mit ihrem:r Vorgesetzten zu besprechen.