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01 Apr 2020 von LBG

Die Bekämpfung des Coronavirus – Menschenrechtliche Grundlagen und Grenzen

Die exponentiell wachsende Verbreitung des Coronavirus, die zunehmende Anzahl von Personen mit schwerem Krankheitsverlauf bei zunehmend beschränkten medizinischen Ressourcen sowie besorgniserregende Letalitätsraten haben alle Staaten Europas veranlasst, mitunter drastische Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus durch die Einhegung seiner Verbreitung zu ergreifen. Damit gehen erhebliche Beschränkungen von Grund- und Menschenrechten einher, die das Erscheinungsbild unserer Gesellschaft gegenwärtig erheblich verändern.

Mit ihren Virusbekämpfungsmaßnahmen entsprechen die Staaten einer auch grund- und menschenrechtlich fundierten Pflicht zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, die ihrer Hoheitsgewalt unterstehen. Zugleich sind die getroffenen Maßnahmen fortwährend an den Grund- und Menschenrechten zu messen und dürfen diese nicht verletzen.

Welche Grund- und Menschenrechte es konkret betreffen kann, welcher Legitimation die aktuellen Einschränkungen bedürfen und wie die derzeitige Situation aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive zu bewerten ist, beleuchtet Prof. Dr. Michael Lysander Fremuth, Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, in seiner ausführlichen Stellungnahme.